Die T@B - Konditionen:
Jetzt wird’s (leider) bürokratisch. Muß aber sein.

1) Grundlage - Leihvertrag:
WIR (als Fahrzeugeigentümer und Verleiher) überlassen DIR (als Entleiher und für eine festgelegte Zeit Bevollmächtigter) zur unendgeltlichen Nutzung - unser Fahrzeug Marke Tabbert T@B 320 amtliches Kennzeichen KS-M 4971.

2) Deine Beteiligung:
DICH als Entleiher unseres T@Bs bitten wir um eine Beteiligung an unseren laufenden Unterhaltungskosten, den Anschaffungskosten, an Abnutzung und Wertverlust. Wie wir das kalkuliert haben, liest DU hier:

Normaler T@B -Tag: 30€
in der Saison: ab 35€ (Saison ist während der Schulferien und an Feiertagen)

T@B- Wochenende (von Fr 12h bis Mo 8h): 80€
in der Saison: ab 100€

T@B- Woche (von Mo 10h bis Mo 8h): 170€
in der Saison: ab 230€

T@B- Langzeitvergnügen (ab 4 Wochen) Preis auf Nachfrage

Werde T@B Fan

!!! Wenn Du uns Bekannte vermittelst, die sich von der T@B -Begeisterung haben anstecken lassen, und diese den T@B mind. 1 Wochenende ausleihen, sparst Du bei deinem nächsten Mal
30% für ein T@B Wochenende oder 20% für die T@B Woche in der Saision 15% (WoE) oder 10% (Woche) an deiner Beteiligung.

Die Hälfte Deiner Beteiligung wird fällig, nachdem wir Deinen Termin festgelegt haben.

Kleine Anmerkung: treue T@B-Fans werden bemerkt haben, das wir nach 3 Jahren erstmalig unsere Beteiligungen erhöhen mußten. Leider wurde teilweise doch nicht so pfleglich mit den Dingen umgegangen, wie wenn es der eigene T@B gewesen wäre; teilweise handelt es sich sicher auch um Verschleiß. Ein paar Mal (das war wirklich traurig für uns - aber wir schenken euch weiterhin unser Vertrauen, weil wir es so wollen!) wurden die Schäden uns auch nicht mitgeteilt; was Alles zusammen zu der Lage geführt hat, das wir weit mehr für Reperatur und Instandhaltung und neue Teile ausgeben mußten, wie einst kalkuliert. Das ist der Grund für die Erhöhung eurer Beteiligungen. Wir bitten um Verständnis!

3) Obhutspflicht:
DU hast das Fahrzeug sorgsam zu behandeln – als wäre es Dein Eigenes - und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, technischen Regeln und Betriebsanleitungen zu beachten (besonders hinweisen möchten wir auf die Benutzung des Gasherdes, des Kühlschrankes, der Toilette, sowie der Heizung)!

Außerdem sollst Du das Fahrzeug sicher parken und abstellen, und es wenn Du es verlässt, stets ordnungsgemäß verschließen! Insbesondere verpflichtest Du dich auch, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Reiseländern zu beachten!
Achja unser T@B ist übrigens ein Nichtraucherwagen!

4) Führungsberechtigter:
DU musst als T@B -Gespann FahrerIn mindestens 21Jahre alt sein, und mindestens seit einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B besitzen. DU hast dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen den Wohnwagen führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen.

Eine Vorlage Deines Führerscheins bei Abholung ist Voraussetzung für die Übergabe.

5) Verbotene Nutzungen:
DIR ist untersagt, unseren T@B zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind; zur Weiterverleihung oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden!

6) Zugelassene Staaten:
Die Benutzung des T@Bs ist zunächst grundsätzlich nur innerhalb Westeuropas zulässig – die Nutzung in osteuropäischen Ländern/Staaten der ehemaligen UdSSR ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Ebenso muß für außereuropäische Länder wie zB. asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko, usw. eine besondere Vereinbarung geschlossen und ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden.

7) Versicherungsschutz/Kaution:
Unser T@B ist mit einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung geschützt. Die Selbstbeteiligung beträgt 500€ bei der Voll- und Teilkasko, so das diese für unsere Sicherheit als Kaution hinterlegt werden muß. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt.

8) Rückgabe/Kaution:
Bei unbeschädigter Rückgabe des T@Bs mit sämtlichem Zubehör, wird Dir deine Kaution selbstverständlich umgehend zurück erstattet.

Es tut uns sehr leid, aber wir haben ein paar Mal die bittere Erfahrung machen müßen, das Familien mit kleinen Kindern (bisher wirklich nur die),
uns nicht auf Schäden hingewiesen haben; bzw. diese vielleicht Selbst gar nicht bemerkt haben, da kleine Kinderhände ja oft hier und da beschäftigt sind.... deshalb behalten wir uns vor, die Kaution, oder einen Teil der Kaution in dem Falle zu behalten, bis wir den T@B gründlich checken konnten. Dieses bemühen wir uns selbstverständlich so schnell als möglich durchzuführen.

9) Rückgabe/Reinigungsgebühren:
Unser T@B wird dir in frisch gereinigtem Zustand; und befüllt mit Wasser (Wassertank/Spüle), Gas (Gasflasche/Herd), Toilettenchemie (Toilette) übergeben.
Wir bitten Dich, ihn „besenrein“ und mit geleerter und ausgespülter Toilette zurückzugeben!

Unser Putzengel wird ihn bei normaler Verschmutzung für die Gebühr von 10€/Tag, 25€/Wochenende, 50€/Woche und alles über einer Woche 80€.

wieder in den vorherigen Zustand zurück versetzen. Wenn die Verschmutzung – quasi nicht sichtbar – oder überdurchschnittlich stark ist – werden die Gebühren nach Aufwand berechnet! (allerdings nie unter 10€). Wenn die Toilette nicht geleert und gespült wurde, müssen wir dafür –nach Aufwand- 30-50€ extra berechnen.

10) Wartung und Reperatur:
Die Kosten für die laufende Unterhaltung sind mit Deiner Beteiligung abgegolten. Darin sind die Betriebsstoffe Öl und 1Gasflasche (evtl. nicht ganz voll) enthalten. Die Toilettenchemie wird nach Verbrauch abgerechnet. 1l kostet 7,35€. Wer die Toilette nicht benutzt zahlt natürlich auch keine Chemie, und etwas weniger Reinigungsgebühr. Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreperaturen trage natürlich ich. Falls einmal eine Reperatur während Deiner Entleihzeit notwenig wird, um die Betriebs-oder Verkehrssicherheit des T@Bs zu gewährleisten, darf diese nur mit meiner Einwilligung in Auftrag gegeben werden.
Die Kosten erstatte ich Dir dann gegen Vorlage der entsprechenden Belege; sofern Du nicht für den Schaden haftest (siehe folgender Punkt)

11) Deine Haftung:
DU haftest bei Unfällen, Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges (soweit die abgeschlossene Vollkasko-Teilkasko-oder Haftpflicht Versicherung greift) in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 bzw.1000€ je Schadensfall.
Wie Du das sicher kennst, dann wenn Du oder die/der GespannfahrerIn den Unfall oder Verlust (mit-)zu vertreten hast. (Sonst zahlt ja die Haftpflicht des Unfallgegners)
DU haftest jedoch unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, weil DU (oder FahrerIn) den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hast oder der Schaden durch alkohol-oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder Du es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild-oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen oder DU (bzw.FahrerIn) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt bist, von ihr Gebrauch zu machen.

Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gem.§41Abs.IIZiff.6StVO-verursacht werden. Grob fahrlässig ist auch, den T@B im Gespann ohne Hilfsperson zurückzusetzen!

Begehst Du Unfallflucht, verletzt Du Deine oben genannten Pflichten oder übergibst den T@B an einen nichtberechtigten Dritten, so haftest Du ebenfalls VOLL; es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluß auf die Regulierung des Schadensfalles (insbesondere durch den Versicherer).

DU haftest im übrigen VOLL für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind!

12) Verhalten bei Unfällen:
DU hast nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild-oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter, und ist wichtig für die Versicherung. Unterläßt Du das, haftest Du voll. Gegnerische Ansprüche dürfen von Dir nicht anerkannt werden.

Bitte informiere auch MICH –selbst bei geringfügigen Schäden UNVERZÜGLICH – telefonisch, und sende mir dann per Mail, Fax oder Post einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze oder eines Fotos.

Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, musst Du mich auch darüber unverzüglich telefonisch unterrichten.

13) Rücktritt:
Wenn Du aufgrund Krankheit, oder sonstigen Schicksalsunbilden Deine T@B Reisepläne ändern mußt, werden wir uns gemeinsam um eine Lösung bemühen, die folgendermaßen aussehen kann:
Sollten sich Andere finden, die sich freuen, in dieser Zeit den T@B nutzen zu können – ist Alles erledigt.
Wenn aber nicht, möchten wir für den Ausfall Deine bereits übergebene Beteiligung einbehalten(also 50%); oder wir finden (wenn es nicht gerade in der Haupt-Saison ist und es für den entsprechenden Zeitraum mehrere Buchungswünsche gab) eine Lösung, wo Du zB Deine eingezahlte Beteiligung für einen anderen T@B -Termin stehen läßt.

In jedem Falle müssen wir für eine Änderung eine kleine Beteiligung am Arbeitsaufwand (10-20€) einbehalten.